Rückerstattungsrichtlinien
Tonelli Service – Kfz-Werkstatt & §57a Prüfstelle Eisenstadt
Bei Tonelli Service stehen Qualität, Fairness und Kundenzufriedenheit im Mittelpunkt. Diese Rückerstattungsrichtlinie orientiert sich an den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich, insbesondere am Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
1. Allgemeines
Rückerstattungen und Preisnachlässe werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflichten (§§ 922 ff. ABGB) oder bei nachweislich fehlerhafter Leistungserbringung gewährt.
Bereits ordnungsgemäß erbrachte Arbeitsleistungen – insbesondere §57a-Begutachtungen („Pickerlprüfungen“), Diagnosen, Arbeitszeit oder Fehlersuchen – sind grundsätzlich nicht rückerstattungsfähig, da es sich hierbei um Dienstleistungen handelt, deren Nutzen unabhängig vom Ergebnis besteht.
2. Voraussetzungen für eine Rückerstattung oder Nachbesserung
Eine Rückerstattung oder Nachbesserung kann nur erfolgen, wenn:
-
der Kunde den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich meldet,
-
Tonelli Service die Möglichkeit erhält, den Mangel zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern,
-
keine unsachgemäße Nutzung, Fremdeinwirkung oder eigenmächtige Veränderung durch Dritte erfolgt ist.
Gemäß § 932 ABGB hat der Unternehmer zunächst das Recht auf Verbesserung oder Austausch, bevor ein Preisminderungs- oder Rücktrittsanspruch geltend gemacht werden kann.
3. Vorgehensweise bei Reklamationen
Nach Eingang der Reklamation wird der Sachverhalt geprüft, und der Kunde erhält innerhalb von 7 Werktagen eine Rückmeldung.
Wird ein Anspruch anerkannt, erfolgt:
-
die Verbesserung oder Ersatzleistung innerhalb einer angemessenen Frist, oder
-
eine Rückerstattung des entsprechenden Betrags innerhalb von 14 Tagen auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.
Alternativ kann eine Gutschrift für zukünftige Serviceleistungen ausgestellt werden, sofern der Kunde einverstanden ist.
4. Ausschlüsse
Keine Rückerstattung kann erfolgen für:
-
ordnungsgemäß erbrachte §57a-Überprüfungen,
-
Verschleißteile nach normalem Gebrauch,
-
Fehlfunktionen, die nicht im Zusammenhang mit der durchgeführten Reparatur stehen,
-
Arbeiten, die auf ausdrücklichen Kundenwunsch entgegen fachlicher Empfehlung ausgeführt wurden,
-
Fremdeingriffe oder Änderungen nach Verlassen der Werkstatt.
5. Rechtliche Hinweise
Diese Richtlinie dient der Information und ersetzt keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, sondern ergänzt sie im Sinne von Transparenz und Kundenfreundlichkeit.
Es gelten die Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des ABGB in der jeweils gültigen Fassung.
6. Kontakt
Tonelli Service – Kfz-Werkstatt & §57a Prüfstelle Eisenstadt
[Rusterstrasse 126, 7000 Eisenstadt]
[0268264190 , 06606120568]
[office@tonelli.at]
[MO-FR 08:30-12:00 und 12:30-16:45
Wir sind stets bemüht, faire, schnelle und gesetzeskonforme Lösungen zu finden. Ihr Vertrauen ist unser Antrieb.


